Veranstaltung: | 1. Landesmitgliederversammlung Grüne Jugend Brandenburg |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Jana Brix |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.02.2017, 16:18 |
Themenbereich: | Satzung |
S1: Änderungen im F*IT-Statut
Antragstext
§ 13 F*IT(Frauen*InterTrans)-Statut
Die Grüne Jugend Brandenburg ist ein feministischer Verband und verfolgt das
Ziel der Geschlechtergerechtigkeit. Das F*IT-Statut beinhaltet Maßnahmen, um
dies auch im Verband zu erreichen.
(1) Gremien und Listen
Alle Gremien und Listen sind paritätisch zu besetzen. Der Geschäftsführende
Landesvorstand (Sprecher*innen,politische Geschäftsführung, Schatzmeister*in)
muss in sich paritätisch besetzt sein. Mindestens eine F*IT-Person muss
Sprecher*in sein.
Offene Plätze müssen unbesetzt bleiben, wenn F*IT-Plätze unbesetzt sind und
dadurch die Parität nicht eingehalten werden kann. Sie können allerdings vom
F*IT-Plenum geöffnet werden. F*IT-Plätze können nicht geöffnet werden.
Steht für eine Delegation oder Liste nur ein ordentlicher Platz zur Wahl, ist
dieser bei mindestens jeder zweiten Amtszeit mit einer F*IT-Person zu besetzen.
(3) F*IT-Plenum
Auf Antrag einer anwesenden stimmberechtigten F*IT-Person kann bei einer
Landesmitgliederversammlung ein F*IT-Plenum einberufen werden. Dafür wird die
Versammlung unterbrochen und die F*IT-Personen können sich in einem geschützten
Raum unter Ausschluss aller Nicht-F*IT-Personen beraten.
Das F*IT-Plenum hat folgende Kompetenzen
1. Öffnung von offenen Plätzen, wenn F*IT-Plätze unbesetzt sind
2. F*IT-Veto: Mit einfacher Mehrheit kann die Nichtabstimmung eines noch nicht
abgestimmten Antrags beschlossen werden. Der Antrag kann auf der nächsten LMV
erneut eingebracht werden.
3. F*IT-Votum: Das F*IT-Plenum kann eine nicht bindende Empfehlung bezüglich
noch nicht
abgestimmter Anträge aussprechen.
Begründung
erfolgt mündlich